Rechtliche Hinweise
REACH Erklärung
Gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) informieren wir unsere Kunden nach aktuellem Kenntnisstand über das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC, Substances of Very High Concern) in unseren Erzeugnissen, sofern diese in einer Konzentration von über 0,1 % nach Gewicht enthalten sind.