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Die Photovoltaikförderungen des EAG

Nach wiederholten Verzögerungen wurde die Verordnung für die Erneuerbaren-Investitionszuschüsse fertiggestellt. Die Basis ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Im Jahr 2022 stehen für die Unterstützung von Photovoltaik, Wasser- und Windkraft sowie Biomasse rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Am 21. April startete die erste Förderrunde für Photovoltaik.

Förderung gegen Förderung ausgespielt?

Die Antragstellung für die Photovoltaik-Förderung läuft nicht mehr wie bisher über den Klima- und Energiefonds, sondern die OeMAG . Die vorangegangenen 14 Jahre hat die Kommunalkredit Public Consulting die Förderanträge abgewickelt. Das Ende kam abrupt: Wer jetzt nach der "Klien"-Förderung sucht, findet seit Ende April nur noch die Information, dass die Mittel aufgebraucht und das Programm geschlossen ist. Übergangsfrist gibt bzw. gab es keine. Der Fördertopf für Anlagen, die gerade fertiggestellt wurden bzw. jene, die sich im Bau befinden, ist geschlossen, obwohl die Klien-Förderschiene noch bis 31.12.2022 hätte laufen sollen. Ob sich noch Kulanzen und Übergangslösungen finden werden, bleibt abzuwarten.

Aber bevor wir an dieser Stelle alles schlecht reden, schauen wir uns doch die neue Verordnung etwas genauer an.

Was ist neu und gut bei der Förderung für Photovoltaik?

Eines steht fest: So groß war der Fördertopf noch nie! 240 Millionen Euro stehen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zur Verfügung. Während im Jahr 2020 Anlagen mit einer Leistung von 350 Megawatt verbaut wurden, waren es 2021 etwa 450 Megawatt. Mit der neuen Förderung wären 1.000 Megawatt Leistung  möglich.

Ebenfalls gut: Die Frist zwischen Förderantragstellung und zwingender Fertigstellung wurde verlängert. Bisher waren es zwölf Wochen. Jetzt sind es sechs Monate, mit Option auf eine Verlängerung von drei Monaten. Und die wird es wohl brauchen, denn weder Handwerker noch Teile sind leicht und schnell zu bekommen.

​​Eine Änderung gibt es auch im Bereich der Genehmigungen: Diese konnte man in der bisherigen Förderschiene innerhalb der oben genannten Frist von zwölf Wochen vorweisen. Jetzt muss diese bereits bei Antragstellung vorliegen. Die bürokratischen Hürden werden damit jedenfalls nicht gelockert.

Die Größenbeschränkung von 200 kWp ist mit der neuen Verordnung ebenfalls gefallen. Bisher stand die Förderung lediglich für Photovoltaikanlagen mit bis zu 200 kWp zur Verfügung, im EAG gibt es nun keine Größenbeschränkung mehr. Die Investitionsförderung wird auch für Anlagen mit einer Größe von bis zu 1.000 kWp vergeben.

Konstante Trinkwasserhygiene

Kleine dezentrale Warmwasserspeicher – wie oben genannte Boiler – sind im Wohnungsbau in den hygienerelevanten Normen ausgenommen. Die sogenannte thermische Desinfektion des Trinkwassers ist nicht erforderlich. Das reduziert einerseits den Planungs- und Materialaufwand in der Umsetzungsphase und andererseits auch den Energiebedarf im späteren Betrieb.

Die Trinkwasserhygiene ist dabei jederzeit gewährleistet. Wo kein warmes Wasser im Kreis fließt, bilden sich auch keine schädlichen Keime.

Photovoltaik auf baulichen Anlagen, versiegelten Flächen und dem Freiland

Im neuen EAG wird das Flächenpotenzial auf landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. jene im Grünland erweitert.

Dass wir Freiflächenanlagen grundsätzlich sehr kritisch sehen, ist kein Geheimnis.

Traditionelle Freiflächenanlagen erhalten auch jetzt einen Abschlag auf die Förderung von 25 %, jedoch sind Ausnahmen vorgesehen (siehe §6 (2) der Verordnung).

So werden Photovoltaikanlagen auf Zäunen, Parkplatzüberdachungen, Deponien, Bergbaustandorten und Eisenbahnanlagen mit konventionellen Aufdachanlagen und Anlagen auf befestigten Flächen wie Asphalt und Beton gleichgestellt. Das ermöglicht etwa spannende Lösungen auf ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen, allerdings ist das reale Potenzial in diesem Bereich sehr gering.

Die radikalste Neuerung ist aber, dass Photovoltaikanlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Grünland gefördert werden. Davor ist eine Umwidmung notwendig. Die Entscheidung zur Widmung bleibt bei den Gemeinden und Ländern. Der 25-prozentige Förderabschlag für Freiflächenanlagen ist also eine durchaus gewünschte Lenkungsmaßnahme in Richtung Aufdachanlagen und Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen.

Die Kritik am EAG liegt im Detail

Wie so oft liegen die wirklich kritischen Aspekte im Detail. Fritz Binder-Krieglstein hat das in seinem Beitrag auf Ökonews sehr gekonnt auf den Punkt gebracht. Er beschreibt die Verordnung zur Photovoltaikförderung sogar als “einen schlechten Witz”. Irgendwie müssen wir ihm hier recht geben. Denn wozu all die guten Ansätze, wenn unterm Strich nur halbe Sachen ohne Praxisbezug herausschauen?

  • Noch vor der Beauftragung müssen alle Behördenwege gemacht werden. Wie sollen diese Behördenwege von den Unternehmen verrechnet werden? Sollen oder müssen sie sogar in Vorleistung gehen?

  • Es sind vier unterschiedliche Fördercalls und mehrere Kategorien vorgesehen. Dazu kommen unterschiedliche Fördercallmengen pro Jahr und unterschiedliche Fördercalldauern – die Unübersichtlichkeit ist perfekt.

  • Speicher werden nur mehr mit Neu- oder Erweiterungsanlagen gefördert und alle Kunden, die bereits eine Photovoltaikanlage haben und nicht erweitern können, bekommen keine Speicherförderung. Speichererweiterungen werden nämlich gar nicht mehr gefördert.

  • Auch ein neuer Wechselrichter wird nicht gefördert, denn er gilt nicht als Erweiterung. Es muss zumindest ein Photovoltaikmodul dazuzukommen.

  • Bau und Fertigstellung von Anlagen innerhalb von sechs Monaten ab Fördervertrag (auch mit einer Verlängerung von drei Monaten) ist bei den derzeitigen Liefer- und Wartezeiten einfach illusorisch!

  • Kleine Photovoltaikanlagen kosten pro kWp mehr als große. Leider wird das in der aktuellen Fördergeldstaffelung nicht berücksichtigt. Die “Kleinen” ziehen den Kürzeren – wieder einmal.

Und jetzt? Was können wir als Fazit festhalten? Leider wurde wieder einmal eine gute Idee semi-optimal in die Praxis umgesetzt. Dabei wäre die Zeit richtig und ausreichend gewesen, hier wirklich ein internationales Vorbild zu werden. Während der Weitblick der Politik vielerorts also noch auf sich warten lässt, empfehlen wir von my-PV folgende Schritte:

  • Dranbleiben und sich jede mögliche Förderung holen, auch wenn sie nicht ausschlaggebend ist.

  • Alle geeigneten Flächen Ihres Daches mit Photovoltaikmodulen vollmachen lassen.

  • Den Eigenverbrauch und Ihren Autarkiegrad durch Lösungen von my-PV sowie passende Speichermedien maximieren.

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