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Bürger wollen keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Auch alle deutschen Bundesländer möchten diesem Bürgerwunsch im Rahmen der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) mittlerweile zumindest zum Teil entsprechen. So fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, die Leistungsgrenze bei 30 kWp zu setzen: Also jede Photovoltaikanlage bis 30 kWp soll für den solaren Eigenverbrauch künftig von der EEG-Umlage befreit sein, so die Forderung.
Wie stark die regulativen Hindernisse sind, zeigt sich auch an folgender Tatsache: Der Mieterstrom, also ein am Dach eines Mehrparteienhauses gewonnener Photovoltaikstrom, der von den Mietern direkt verbraucht werden soll, wird mit der vollen EEG-Umlage verteuert. 2021 zahlt so ein direkter Abnehmer seinem Vermieter mit eigener Photovoltaikanlage 6,5 Cent je Kilowattstunde!
Solch bürokratische Hindernisse wie die „Sonnensteuer“ bremsen eine wirkliche nachhaltige Energiewende und dadurch den Ausbau der erneuerbaren Energien.
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